Nach Änderungen im Bundesteilhabegesetz sind die Bundesländer aufgefordert, zur Umsetzung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Landesrahmenverträge abzuschließen. Die Leistungs- und Kostenträger (Land, Kreise, Kommunen) verhandeln mit den Leistungserbringern (Trägerverbände von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen) über Rahmenbedingungen zukünftiger Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen. trojapartner unterstützt in Schleswig-Holstein die Beteiligten bei der Lösungsfindung in diesem schwierigen und komplexen Verhandlungsprozess.